Einige Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg, setzen den von den GEZ-Gebühren für Bürger- und Ausbildungsfunk bestimmten Anteil (max. 2% der GEZ-Einnahmen) zur Förderung Freier Radios ein.
Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg, genannt Landesanstalt für Kommunikation (LfK), vergibt Fördergelder an Radio-Projekte, die sich erfolgreich um eine Sendelizenz und die damit verbundene Frequenz beworben haben. Eine Lizenzperiode dauert üblicherweise acht Jahre. Sie deckt unter anderem auch den Betrieb des UKW-Senders durch die Deutsche Telekom, die Sendeeinspeisung über eine analoge Standleitung (Zweikanal) und die Verwertungsgebühren (GEMA) ab.
Der Förderverein des Freien Radio Kanal Ratte e.V. erhielt 1995 seine erste Lizenz als Hörfunkveranstalter für das Programm "Kanal Ratte" täglich in der Zeit von 15 bis 3 Uhr.
Die zweite Lizenzperiode ab 2003 betrug nur vier Jahre, weshalb sich Kanal Ratte mit Ablauf des Jahres 2007 wieder um eine neue Lizenz und der damit verbundenen Förderung bemühen wird.
Seit einiger Zeit werden Förderbeträge verstärkt projektbezogen ausbezahlt. Seit 2007 müssen die Freien Radios ausserdem 10% der Fördersumme selbst akquirieren, ein Anteil der in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Verfehlt der Sender diese Mittel beizubringen, so verringert sich entsprechend der Förderbetrag.
Die Redaktionen beim Freien Radio Kanal Ratte arbeiten selbständig und ehrenamtlich. Redakteur wird, wer Mitglied im Förderverein ist, ein Sendekonzept für seine eigene Sendung hat oder in einer anderen, bereits bestehenden Redaktion aufgenommen wird.
Unsere Redakteuere sind im Sinne des Presserechts inhaltlich für Ihre Sendungen selbst verantwortlich.
siehe Redaktionen
Den technischen Betrieb sowie die finanzielle und organisatorische Verantwortung trägt der Förderverein des Freien Radio Kanal Ratte e.V.. Daher sind alle Redaktionen und Nutzer des Radios auch Mitglied im Verein.
Der Förderkreis für das Freie Radio Kanal Ratte e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamt Lörrach, Steuernummer 11007 / 13137 mit Bescheid vom 22.02.2008 als gemeinnützig anerkannt. Für Spenden und Beiträge bis 100 EUR / Jahr können Sie den vereinfachten Zuwendungsbescheid herunterladen. Für grössere Spenden kontaktieren Sie uns einfach, wir senden Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu.
Der Verein ist demokratisch organisiert. Alle Anliegen werden in den zweiwöchentlich stattfindenden Redaktionssitzungen besprochen, diskutiert und beschlossen. Der Besuch dieser Redaktionssitzung ist für Mitglieder freiwillig, interessierte Gäste sind jederzeit eingeladen den Redaktionssitzungen beizuwohnen.
siehe Kontakt
Eine vom Förderverein angestellte Bürokraft besetzt Montag bis Freitag je von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung das Büro im Studio. Sie ist zuständig für die Betreuung der offenen Sendeplätze, Studiogäste und Pressearbeit sowie für Post und Telefondienst.
siehe Kontakt
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